AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DLMC GmbH gelten für sämtliche Verträge zwischen der DLMC GmbH und ihren Kunden. Sollte in einem separaten Vertrag zwischen der DLMC GmbH und dem Kunden schriftliche Bestimmungen enthalten sein, die von den AGB abweichen, so gehen die individuell vereinbarten Bedingungen des separaten Vertrags vor denen der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die DLMC GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die DLMC GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertragsangebote der DLMC GmbH sind freibleibend.Die Angebotsannahme erfolgt durch kundenseitige schriftliche Bestätigung des von der DLMC GmbH unterbreiteten Angebots. Alternativ erfolgt die Angebotsannahme durch Unterzeichnung des separaten Vertrags.
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der DLMC GmbH maßgebend.
Teillieferungen sind zulässig.

Die Preise sind zusammen mit der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot und/oder separaten Vertrag aufgeführt.Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug von Skonto auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Alle im Angebot und/ oder Vertrag enthaltenen Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese im Einzelfall anfällt. Erfolgt die Zahlung nicht, oder nicht in der vereinbarten Höhe zum Fälligkeitsdatum, so gerät die Zahlung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden ab dem der Fälligkeit folgenden Tag Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz verrechnet. Sollte keine gesonderte Kündigungsfrist vertraglich vereinbart sein, so kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Eine Stornierung des Vertrages (Rücktritt vom Vertrag) ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beauftragung in Schriftform möglich wenn der Lieferbeginn (vereinbarte Leistungstermine) mehr als acht Wochen in der Zukunft liegt. Eine Stornierung vereinbarter Termine zu einem späteren Zeitpunkt führt stets zu einer teilweisen Zahlungsverpflichtung für beauftragte Leistungen. Die Stornierung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor dem Einsatztermin kostenfrei möglich. Danach werden 50 % der erwarteten Honorarsumme berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von drei Wochen vor Beginn werden 80 % der erwarteten Honorarsumme fällig. Hinzu kommen etwaige Stornogebühren von Hotel, Flug, Mietwagen o.ä. Nicht zur Abrechnung kommen Stornogebühren, wenn die Leistungen anderweitig zu identischen Konditionen tatsächlich abgesetzt werden können. Kann ein Einsatz durch Mitarbeiter der DLMC wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger, von der DLMC nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist die Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Wird der Aktentransport mittels Safe-Containern durchgeführt, sind am Tag des Eintreffens der Container beim Kunden die selbigen zu befüllen, so dass eine Abholung durch den Transport-Dienstleister am selben Tag möglich ist. Für jeden weiteren Tag, die der Container beim Kunden verbleiben muss z.B. aufgrund von Engpässen bei der Befüllung der Container, werden 4 Stunden Ausfallzeit pro Tag in Rechnung gestellt. Ausnahme ist die fehlende Abholung durch den Transport-Dienstleister.

Die DLMC GmbH bestätigt, dass allen Verpflichtungen als Auftragnehmer gemäß EU-DSGVO in vollem Umfang nachgekommen wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er seinen Informationspflichten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO nachkommt. Die DLMC GmbH steht im Sinne des Art. 13 und 14 DSGVO in keiner Verantwortlichkeit dem von der Datenerhebung betroffenen Personenkreis gegenüber. Beim Besuch unserer Website finden keine Analyse Tool von Drittanbietern wie z.B. Google Analytics Anwendung. Das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden.  Unsere Website verwendet einen internen Session-Cookie zur Speicherung der aktuellen Sitzungsidentifikation beim Nutzen des DRG Tresors. Durch die Verwendung von Cookies wird kein Schaden auf Ihrem Rechner angerichtet und es enthält keine Viren. Das Cookie dient der optimalen Nutzung des DRG Tresors. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite unter → Datenschutz.

Die DLMC GmbH haftet für sämtliche Schäden aus der Durchführung und Abwicklung nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung für den Eintritt von Prognosen, Einsparungen, Gewinnerwartungen, steuerliche Vorteile etc. ist ausgeschlossen. Weiterhin haftet die DLMC GmbH nicht für Sanktionszahlungen für Rechnungskürzungen bei von uns bearbeiteten Akten. Die Haftung der DLMC GmbH ist auf einen Gesamt- bzw. Höchstbetrag von 5.000,00 € beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die die DLMC GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffen­heitsgarantie und/ oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes: a) DLMC GmbH haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/ oder für Personen- und/ oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen. b) DLMC GmbH haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen. c)  Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/ oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet die DLMC GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die DLMC GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von drei Jahren.

Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Auch Änderungen der Schriftformklausel müssen schriftlich erfolgen. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem  Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der DLMC GmbH. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der DLMC GmbH zuständige Gerichtsort, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

Die DLMC GmbH ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
Stand 01.01.2013